Zum Inhalt springen

Digitale Belehrungen für den Lebensmittel- und Hygienebereich

Gesetzliche Belehrungen einfach digital umsetzen

mindlane unterstützt Gesundheitsämter, Unternehmen und Einzelpersonen bei der digitalen Durchführung und Verwaltung gesetzlich vorgeschriebener Belehrungen und Schulungen. Von der Erstbelehrung nach § 43 IfSG bis zur Folgebelehrung und Lebensmittelhygieneschulung.

Sie benötigen ein Gesundheitszeugnis? Gesundheitsamt auswählen

Diese Gesundheitsämter und Lebensmittelbetriebe setzen die Belehrung bereits digital mit mindlane um

Landeshauptstadt DüsseldorfHanse- und Universitätsstadt RostockWerner's FamilienbäckereiLandeshauptstadt Wiesbaden

Unser Angebot

Die passende Belehrung oder Schulung finden

Für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich gelten unterschiedliche gesetzliche Belehrungs- und Schulungsanforderungen. Mit mindlane können Erstbelehrungen, Folgebelehrungen und Lebensmittelhygieneschulungen digital durchgeführt werden.

IfSG-Erstbelehrung

§ 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz

Die Erstbelehrung, auch Gesundheitszeugnis genannt, ist vor der erstmaligen Aufnahme bestimmter Tätigkeiten mit Lebensmitteln vorgeschrieben. Sie wird durch das Gesundheitsamt oder einen von ihm beauftragten Arzt durchgeführt. Teilnehmende Gesundheitsämter bieten die Erstbelehrung online über mindlane an.

IfSG-Folgebelehrung

§ 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz

Die Folgebelehrung vermittelt erneut die wichtigen Tätigkeitsverbote und Mitteilungspflichten nach dem Infektionsschutzgesetz. Sie ist nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre fällig. Einzelpersonen können sie direkt online absolvieren. Unternehmen organisieren und dokumentieren die Schulungen ihrer Mitarbeitenden zentral.

Lebensmittel­hygiene­schulung

§ 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung

Die Online-Schulung vermittelt grundlegende Fachkenntnisse für den hygienischen Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln. Einzelpersonen können direkt starten. Unternehmen können Schulungen für ihre Mitarbeitenden buchen und die Nachweise zentral verwalten.

Für Gesundheitsämter

Die Erstbelehrung vollständig digital anbieten

Mit mindlane können Gesundheitsämter die Erstbelehrung nach § 43 IfSG vollständig online anbieten. Wir übernehmen den gesamten digitalen Ablauf, von der Buchung und Bezahlung über die Identitätsprüfung bis zur Durchführung, Bescheinigung und Betreuung der Bürger.

  • Vollständig digitaler AblaufBürger können die Erstbelehrung online und ohne persönlichen Termin absolvieren.

  • Mehr als 30 SprachenAlle verfügbaren Sprachversionen sind vollständig vertont. Zusätzlich gibt es Deutsch in einfacher Sprache.

  • Digitale IdentitätsprüfungKI-gestützter Ausweisabgleich oder alternativ BundID, sofern für die jeweilige Instanz verfügbar.

  • Automatische BescheinigungNach erfolgreichem Abschluss wird die Bescheinigung digital erstellt und bereitgestellt.

  • Verwaltung und AuswertungenDashboard, Exporte und Anbindungsmöglichkeiten für Fachverfahren.

Erstbelehrung für Gesundheitsämter ansehen

Für Unternehmen

Belehrungen und Hygiene­schulungen zentral organisieren

Mit mindlane schulen Unternehmen ihre Mitarbeitenden online und verwalten sämtliche Buchungen und Schulungsnachweise an einem Ort. Ob IfSG-Folgebelehrung oder Lebensmittelhygieneschulung nach § 4 LMHV: Beide Angebote lassen sich zentral buchen, zuweisen und dokumentieren.

Dashboard für Unternehmen: 18 von 24 Mitarbeitenden haben die Lebensmittelhygieneschulung abgeschlossen (Beispieldaten)

Beispieldaten

  • Mitarbeitende und Standorte verwaltenLegen Sie Mitarbeitende einzeln oder gesammelt an und organisieren Sie Schulungen standortübergreifend.

  • Schulungen einfach zuweisenBuchen Sie die benötigten Schulungen und stellen Sie diese Ihren Mitarbeitenden online bereit.

  • Fortschritte und Nachweise einsehenBehalten Sie abgeschlossene und offene Schulungen im Blick und laden Sie Nachweise zentral herunter.

  • Zentrale RechnungsstellungBuchen Sie Schulungen auf Rechnung und erhalten Sie eine monatliche Sammelrechnung.

IfSG-Folgebelehrung

Regelmäßige Belehrung über Tätigkeitsverbote und Mitteilungspflichten nach § 43 IfSG.

Eine eigene mindlane Instanz für Ihr Unternehmen

Für größere Unternehmen und Filialbetriebe kann mindlane in einer eigenen Schulungsumgebung bereitgestellt werden. Mit individueller Subdomain, eigenem Erscheinungsbild und einer auf den Betrieb abgestimmten Schulungsauswahl.

Eigene Instanz anfragen
Schematische Darstellung einer eigenen mindlane Instanz im Browser, erreichbar unter der Adresse ihr-unternehmen.mindlane.de

Sicherheit und Datenschutz

Personenbezogene Daten sicher verarbeiten

Bei digitalen Belehrungen werden personenbezogene Daten und Schulungsnachweise verarbeitet. Deshalb sind Datenschutz und Informationssicherheit fester Bestandteil der mindlane Plattform.

  • Hosting nach BSI-C5-Anforderungen
  • Datenverarbeitung in Deutschland
  • Verschlüsselte Datenübertragung
  • Rollenbasierte Zugriffsrechte und datensparsame Verarbeitung
Mehr zu Sicherheit und Datenschutz

Über mindlane

Aus der behördlichen Praxis entwickelt

mindlane wurde aus der praktischen Zusammenarbeit mit einem Gesundheitsamt heraus entwickelt. Ziel war es, die vielen Einzelschritte einer Erstbelehrung in einem durchgängigen digitalen Prozess zusammenzuführen.

Heute bietet mindlane neben der behördlichen Erstbelehrung auch digitale Folgebelehrungen und Lebensmittelhygieneschulungen für Unternehmen und Einzelpersonen. Die Plattform wird anhand der Erfahrungen aus dem laufenden Einsatz kontinuierlich weiterentwickelt.

Mehr über mindlane

Häufige Fragen

Fragen zu mindlane

Was ist mindlane und welche Belehrungen werden angeboten?

mindlane ist eine digitale Plattform für gesetzliche Belehrungen und Hygieneschulungen im Lebensmittelbereich. Zum Angebot gehören die Erstbelehrung nach § 43 IfSG, die IfSG-Folgebelehrung sowie die Lebensmittelhygieneschulung nach § 4 LMHV.

Die Plattform ermöglicht vollständig digitale Abläufe von der Buchung über die Durchführung bis zur Bereitstellung und Verwaltung der Nachweise.

Was ist der Unterschied zwischen Erstbelehrung, Folgebelehrung und Lebensmittelhygieneschulung?

Die drei Belehrungen und Schulungen erfüllen unterschiedliche gesetzliche Anforderungen:

  • Erstbelehrung nach § 43 IfSG: Sie ist vor der erstmaligen Aufnahme bestimmter Tätigkeiten mit Lebensmitteln erforderlich und wird durch das Gesundheitsamt oder einen entsprechend beauftragten Arzt durchgeführt.
  • Folgebelehrung nach § 43 IfSG: Sie wird vom Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und anschließend alle zwei Jahre durchgeführt. Dabei werden insbesondere Tätigkeitsverbote und Mitteilungspflichten wiederholt.
  • Lebensmittelhygieneschulung nach § 4 LMHV: Sie vermittelt Fachkenntnisse für den hygienisch sicheren Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln.

Je nach Tätigkeit können sowohl eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz als auch entsprechende Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene erforderlich sein.

Für wen ist mindlane geeignet?

mindlane richtet sich an Gesundheitsämter, Unternehmen der Lebensmittelbranche und Einzelpersonen, die für ihre berufliche Tätigkeit mit Lebensmitteln eine Belehrung oder Schulung benötigen.

Mit mindlane können Gesundheitsämter die gesetzlich vorgeschriebene Erstbelehrung nach § 43 IfSG vollständig digital und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen anbieten. mindlane übernimmt dabei den digitalen Ablauf im Auftrag des jeweiligen Gesundheitsamts.

Unternehmen können IfSG-Folgebelehrungen und Lebensmittelhygieneschulungen für ihre Mitarbeitenden zentral buchen, organisieren und dokumentieren.

Einzelpersonen, die mit Lebensmitteln arbeiten oder eine entsprechende Tätigkeit aufnehmen möchten, können eine Online-Erstbelehrung finden oder die benötigte Folgebelehrung beziehungsweise Lebensmittelhygieneschulung selbst buchen.

Wo kann ich eine Erstbelehrung nach § 43 IfSG online machen?

Über mindlane können Sie ein Gesundheitsamt finden, das die Erstbelehrung nach § 43 IfSG vollständig online anbietet.

Wählen Sie eines der teilnehmenden Gesundheitsämter aus und absolvieren Sie die Belehrung bequem online. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die offizielle Bescheinigung des jeweiligen Gesundheitsamts direkt als PDF.

Kann ich die Folgebelehrung und Lebensmittelhygieneschulung selbst online buchen?

Ja. Einzelpersonen, die für ihre Tätigkeit im Lebensmittelbereich eine Folgebelehrung oder Lebensmittelhygieneschulung benötigen, können beide Schulungen direkt über mindlane buchen und vollständig online absolvieren.

Die Schulungen sind unabhängig voneinander buchbar. Nach erfolgreichem Abschluss steht der jeweilige Schulungsnachweis als PDF zur Verfügung.

Können Unternehmen ihre Mitarbeitenden online schulen und Nachweise zentral verwalten?

Ja. Mit mindlane können Unternehmen IfSG-Folgebelehrungen und Lebensmittelhygieneschulungen für ihre Mitarbeitenden online organisieren und durchführen lassen.

Über die zentrale Mitarbeiterverwaltung lassen sich Schulungen buchen und zuweisen, Mitarbeitende und Standorte verwalten sowie Bearbeitungsstände und abgeschlossene Schulungsnachweise einsehen. Alle Nachweise können zentral heruntergeladen und dokumentiert werden.

Wie unterstützt mindlane Gesundheitsämter bei der digitalen Erstbelehrung?

mindlane ermöglicht Gesundheitsämtern, die Erstbelehrung nach § 43 IfSG vollständig digital und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen anzubieten.

Die Plattform übernimmt den gesamten digitalen Prozess im Auftrag des Gesundheitsamts. Dazu gehören die Buchung und Bezahlung, die Identitätsprüfung, die Durchführung der Belehrung, die automatische Erstellung der Bescheinigung sowie der Bürger-Support und die Abrechnung.

Die Erstbelehrung steht in mehr als 30 vollständig vertonten Sprachen sowie auf Deutsch in einfacher Sprache zur Verfügung. Gesundheitsämter erhalten eine eigene Plattformumgebung mit zentraler Verwaltung, Auswertungen und Exportmöglichkeiten.

Haben Sie noch Fragen?

Nutzen Sie das Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir beantworten Ihre Fragen gerne persönlich.