IfSG-Erstbelehrung
§ 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz
Die Erstbelehrung, auch Gesundheitszeugnis genannt, ist vor der erstmaligen Aufnahme bestimmter Tätigkeiten mit Lebensmitteln vorgeschrieben. Sie wird durch das Gesundheitsamt oder einen von ihm beauftragten Arzt durchgeführt. Teilnehmende Gesundheitsämter bieten die Erstbelehrung online über mindlane an.





