IfSG-Folgebelehrung
Die betriebliche Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG frischt Tätigkeitsverbote, Mitteilungspflichten und wichtige Regeln des Infektionsschutzes auf.
Folgebelehrung ansehenDigitale Belehrungen für den Lebensmittel- und Hygienebereich
mindlane unterstützt Gesundheitsämter und Lebensmittelunternehmen bei der digitalen Durchführung und Verwaltung gesetzlich vorgeschriebener Belehrungen. Von der Erstbelehrung nach § 43 IfSG bis zur Folgebelehrung und Lebensmittelhygieneschulung.
Sie benötigen eine Erstbelehrung? Online-Belehrung finden
Diese Gesundheitsämter und Lebensmittelbetriebe setzen die Belehrung bereits digital mit mindlane um


mindlane unterstützt bei der digitalen Umsetzung gesetzlich vorgeschriebener Belehrungen im Lebensmittel- und Hygienebereich. Wählen Sie den Bereich, der zu Ihrem Bedarf passt und erfahren Sie mehr.
mindlane übernimmt den vollständigen Ablauf der Erstbelehrung. Dazu gehören Buchung, Bezahlung, KI-gestützter Ausweisabgleich, Belehrung, Bescheinigung, Bürger-Support und Abrechnung.
Lösung für Gesundheitsämter ansehenDie Folgebelehrung frischt Tätigkeitsverbote, Mitteilungspflichten und die wichtigsten Regeln des Infektionsschutzes auf. Unternehmen können die Belehrung für ihre Mitarbeitenden buchen und verwalten. Einzelbucher können sie selbstständig absolvieren.
Folgebelehrung ansehenDie Schulung nach § 4 LMHV vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse für den hygienisch sicheren Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln. Unternehmen können sie ihren Mitarbeitenden zuweisen. Einzelbucher können die Schulung direkt selbst buchen.
Lebensmittelhygieneschulung ansehenErstbelehrung gesucht?
Finden Sie ein Gesundheitsamt, das seine Erstbelehrung nach § 43 IfSG vollständig online über mindlane anbietet. Die ausgestellte Bescheinigung ist deutschlandweit gültig.
Erstbelehrung online findenFür Gesundheitsämter
Bürger durchlaufen die Erstbelehrung vollständig online. mindlane übernimmt Buchung, Bezahlung, Identitätsprüfung, Bescheinigung, Bürger-Support und Abrechnung.
Dashboard des Gesundheitsamtes
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Für Unternehmen
Mit mindlane können Unternehmen ihre Mitarbeitenden und Standorte zentral verwalten. Die IfSG-Folgebelehrung und die Lebensmittelhygieneschulung können dabei entweder einzeln oder gemeinsam gebucht werden.
Die betriebliche Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG frischt Tätigkeitsverbote, Mitteilungspflichten und wichtige Regeln des Infektionsschutzes auf.
Folgebelehrung ansehenDie Lebensmittelhygieneschulung vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse für den hygienisch sicheren Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln.
Lebensmittelhygiene ansehenGrößere Unternehmen und Filialbetriebe können mindlane auf Wunsch in einer eigenen, klar abgegrenzten Schulungsumgebung nutzen.
Die eigene Instanz erhält eine individuelle Subdomain und wird an das Erscheinungsbild des Unternehmens angepasst. Auch die bereitgestellten Schulungen können passend zum eigenen Bedarf zusammengestellt werden.
Sicherheit und Datenschutz
Bei gesetzlichen Belehrungen werden personenbezogene Daten und Nachweise verarbeitet. mindlane berücksichtigt Datenschutz und Informationssicherheit deshalb im gesamten digitalen Ablauf.
Über mindlane
mindlane ist eine digitale Lösung für gesetzlich vorgeschriebene Belehrungen im Lebensmittel- und Hygienebereich. Der Schwerpunkt liegt auf vollständigen Abläufen für Gesundheitsämter, Unternehmen und Einzelbucher.
Mehr über mindlaneHäufige Fragen
mindlane ist eine digitale Lösung für gesetzlich vorgeschriebene Belehrungen. Der Schwerpunkt liegt auf der Erstbelehrung nach § 43 IfSG, der Folgebelehrung und der Lebensmittelhygieneschulung nach § 4 LMHV.
mindlane richtet sich an Gesundheitsämter, Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe, größere Unternehmen, Filialbetriebe und Einzelpersonen.
mindlane führt die digitale Erstbelehrung im Auftrag teilnehmender Gesundheitsämter durch.
Eine Übersicht zu allen teilnehmenden Gesundheitsämtern finden Sie hier: Teilnehmende Gesundheitsämter ansehen
Ja. Die Folgebelehrung und die Lebensmittelhygieneschulung können auch von Einzelpersonen selbst gebucht werden.
Ja. Unternehmen können Mitarbeitende und Standorte anlegen, Belehrungen zuweisen und Nachweise zentral verwalten.
Ja. Größere Unternehmen und Filialbetriebe können eine eigene mindlane Instanz mit individueller Subdomain und angepasstem Erscheinungsbild erhalten.
Zum Kernangebot gehören die digitale Erstbelehrung für Gesundheitsämter, die IfSG-Folgebelehrung und die Lebensmittelhygieneschulung nach § 4 LMHV.
Entdecken Sie die passende Lösung für Ihr Gesundheitsamt oder Unternehmen. Bürger können direkt ein Gesundheitsamt mit Online-Erstbelehrung auswählen.
Oder schreiben Sie direkt an info@mindlane.de.