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Digitale Belehrungen für den Lebensmittel- und Hygienebereich

Gesetzliche Belehrungen einfach digital umsetzen

mindlane unterstützt Gesundheitsämter und Lebensmittelunternehmen bei der digitalen Durchführung und Verwaltung gesetzlich vorgeschriebener Belehrungen. Von der Erstbelehrung nach § 43 IfSG bis zur Folgebelehrung und Lebensmittelhygieneschulung.

Sie benötigen eine Erstbelehrung? Online-Belehrung finden

Diese Gesundheitsämter und Lebensmittelbetriebe setzen die Belehrung bereits digital mit mindlane um

Landeshauptstadt DüsseldorfHanse- und Universitätsstadt RostockWerner's FamilienbäckereiLandeshauptstadt Wiesbaden

Erstbelehrung gesucht?

Gesundheits­zeugnis online machen

Finden Sie ein Gesundheitsamt, das seine Erstbelehrung nach § 43 IfSG vollständig online über mindlane anbietet. Die ausgestellte Bescheinigung ist deutschlandweit gültig.

Erstbelehrung online finden
  • mindlane führt die Belehrung im Auftrag teilnehmender Gesundheitsämter durch
  • Bürger wählen ein verfügbares Gesundheitsamt aus
  • Die Belehrung kann vollständig online absolviert werden

Für Gesundheitsämter

Die Erstbelehrung vollständig digital anbieten

Bürger durchlaufen die Erstbelehrung vollständig online. mindlane übernimmt Buchung, Bezahlung, Identitätsprüfung, Bescheinigung, Bürger-Support und Abrechnung.

  • Eigene Instanz im Erscheinungsbild des Gesundheitsamts
  • KI-gestützter Ausweisabgleich oder Identifizierung über die BundID
  • Mehr als 30 vollständig vertonte Sprachversionen plus Deutsch in einfacher Sprache
  • Verständnisprüfung und automatische Bescheinigung mit QR-Code
  • Dashboard, Auswertungen und standardisierte Exporte für Fachsysteme
Lösung für Gesundheitsämter ansehen

Für Unternehmen

Belehrungen und Hygieneschulungen zentral organisieren

Mit mindlane können Unternehmen ihre Mitarbeitenden und Standorte zentral verwalten. Die IfSG-Folgebelehrung und die Lebensmittelhygieneschulung können dabei entweder einzeln oder gemeinsam gebucht werden.

IfSG-Folgebelehrung

Die betriebliche Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG frischt Tätigkeitsverbote, Mitteilungspflichten und wichtige Regeln des Infektionsschutzes auf.

Folgebelehrung ansehen

Lebensmittelhygieneschulung nach § 4 LMHV

Die Lebensmittelhygieneschulung vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse für den hygienisch sicheren Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln.

Lebensmittelhygiene ansehen

Eine eigene mindlane Instanz für größere Unternehmen

Größere Unternehmen und Filialbetriebe können mindlane auf Wunsch in einer eigenen, klar abgegrenzten Schulungsumgebung nutzen.

Die eigene Instanz erhält eine individuelle Subdomain und wird an das Erscheinungsbild des Unternehmens angepasst. Auch die bereitgestellten Schulungen können passend zum eigenen Bedarf zusammengestellt werden.

  1. 1Eigene Subdomain
  2. 2Logo und Unternehmensfarben
  3. 3Individuell zusammengestellte Schulungsauswahl
  4. 4Eigene, vom Standardangebot getrennte Umgebung
  5. 5Persönliche Begleitung bei Einrichtung und Betrieb
Eigene mindlane Instanz anfragen
ihr-unternehmen.mindlane.de

Sicherheit und Datenschutz

Personenbezogene Daten sicher verarbeiten

Bei gesetzlichen Belehrungen werden personenbezogene Daten und Nachweise verarbeitet. mindlane berücksichtigt Datenschutz und Informationssicherheit deshalb im gesamten digitalen Ablauf.

  • Hosting nach BSI-C5-Anforderungen
  • Datenverarbeitung in Deutschland
  • Verschlüsselte Übertragung personenbezogener Daten
  • Rollenbasierte Zugriffsrechte und datensparsame Verarbeitung
Mehr zu Sicherheit und Datenschutz

Über mindlane

Spezialisiert auf digitale Belehrungen

mindlane ist eine digitale Lösung für gesetzlich vorgeschriebene Belehrungen im Lebensmittel- und Hygienebereich. Der Schwerpunkt liegt auf vollständigen Abläufen für Gesundheitsämter, Unternehmen und Einzelbucher.

Mehr über mindlane
  • Spezialisierung auf Infektionsschutz und Lebensmittelhygiene
  • Vollständig digitale Abläufe von der Buchung bis zum Nachweis
  • Lösungen für Gesundheitsämter, Unternehmen und Einzelbucher

Häufige Fragen

Fragen zu mindlane

Was ist mindlane?

mindlane ist eine digitale Lösung für gesetzlich vorgeschriebene Belehrungen. Der Schwerpunkt liegt auf der Erstbelehrung nach § 43 IfSG, der Folgebelehrung und der Lebensmittelhygieneschulung nach § 4 LMHV.

Für wen ist mindlane geeignet?

mindlane richtet sich an Gesundheitsämter, Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe, größere Unternehmen, Filialbetriebe und Einzelpersonen.

Bietet mindlane die Erstbelehrung direkt an?

mindlane führt die digitale Erstbelehrung im Auftrag teilnehmender Gesundheitsämter durch.

Eine Übersicht zu allen teilnehmenden Gesundheitsämtern finden Sie hier: Teilnehmende Gesundheitsämter ansehen

Können Einzelpersonen Belehrungen selbst buchen?

Ja. Die Folgebelehrung und die Lebensmittelhygieneschulung können auch von Einzelpersonen selbst gebucht werden.

Können Unternehmen mehrere Mitarbeitende verwalten?

Ja. Unternehmen können Mitarbeitende und Standorte anlegen, Belehrungen zuweisen und Nachweise zentral verwalten.

Können größere Unternehmen eine eigene Instanz erhalten?

Ja. Größere Unternehmen und Filialbetriebe können eine eigene mindlane Instanz mit individueller Subdomain und angepasstem Erscheinungsbild erhalten.

Welche Lösungen bietet mindlane an?

Zum Kernangebot gehören die digitale Erstbelehrung für Gesundheitsämter, die IfSG-Folgebelehrung und die Lebensmittelhygieneschulung nach § 4 LMHV.

Welche Lösung passt zu Ihren Anforderungen?

Entdecken Sie die passende Lösung für Ihr Gesundheitsamt oder Unternehmen. Bürger können direkt ein Gesundheitsamt mit Online-Erstbelehrung auswählen.

Oder schreiben Sie direkt an info@mindlane.de.