§ 43 IfSG
Erstbelehrung
- Erfolgt vor Aufnahme bestimmter Tätigkeiten
- Wird durch ein Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt durchgeführt
- Behandelt Tätigkeitsverbote und Mitteilungspflichten
- Bei mindlane im Auftrag von Gesundheitsämtern angeboten
Online-Schulung für Lebensmittelbetriebe
Vermitteln Sie die erforderlichen Fachkenntnisse für den hygienisch sicheren Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln vollständig online mit mindlane, buchbar für Unternehmen sowie Einzelpersonen.
Unternehmen legen Mitarbeitende zentral an, weisen Schulungen zu und behalten alle Nachweise im Blick.
Grundlagen
Die Lebensmittelhygieneschulung vermittelt die Fachkenntnisse, die für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen leicht verderblicher Lebensmittel erforderlich sind. Die Inhalte müssen zur jeweiligen Tätigkeit und zu den dabei verwendeten Lebensmitteln passen.
Tätigkeitsbezogen
Die Schulung richtet sich an Personen, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen. Dazu gehören beispielsweise Tätigkeiten in:
Ob eine Schulung erforderlich ist, hängt von der konkreten Tätigkeit ab. In der Regel ist sie notwendig, wenn Sie regelmäßig mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten oder diese in Verkehr bringen.
Klar abgegrenzt
§ 43 IfSG
§ 43 Abs. 4 IfSG
§ 4 LMHV
Kursinhalte
Zwei Wege, eine Plattform
Mitarbeitende, Schulungen und Schulungsnachweise zentral verwalten.
Selbst registrieren und die Schulung direkt online absolvieren.
In wenigen Schritten
Registrieren Sie Ihr Unternehmen in wenigen Minuten. Es gibt keine Vertragsbindung und keine Setup-Gebühr.
Fügen Sie Mitarbeitende einzeln oder per CSV-Import hinzu. Eine eigene E-Mail-Adresse ist für die Teilnahme nicht erforderlich.
Buchen Sie die Lebensmittelhygieneschulung auf Deutsch oder Englisch und weisen Sie sie direkt den gewünschten Mitarbeitenden zu.
Ihre Mitarbeitenden absolvieren die Schulung direkt im Browser, ohne Installation.
Prüfen Sie den aktuellen Schulungsstatus, laden Sie Schulungsnachweise herunter und dokumentieren Sie die Teilnahme zentral.
Zentrale Verwaltung
Ein Dashboard für alle Mitarbeitenden, Standorte und Schulungen. Sie behalten Fortschritt, Fristen und Schulungsnachweise jederzeit im Blick.
Schulungsnachweise
Schulungsnachweise pro Mitarbeitendem, zentral abrufbar.
Laura K.
16. Juli 2026
Mehmet S.
12. Juli 2026
Jana P.
In Bearbeitung
Weiteres Angebot in mindlane
Neben der Lebensmittelhygieneschulung können Sie in mindlane auch die Folgebelehrung nach § 43 IfSG buchen. Sie frischt die Tätigkeitsverbote, Mitteilungspflichten und die wichtigsten Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes auf.
Die Folgebelehrung ist für Unternehmen und Einzelbucher verfügbar.
Zur FolgebelehrungPreis
Ein fairer Festpreis pro Lebensmittelhygieneschulung, für Unternehmen und Einzelpersonen gleich.
19,99 €
pro Lebensmittelhygieneschulung und Mitarbeitendem · inkl. MwSt.
Für größere Unternehmen
Größere Unternehmen, Filialbetriebe und Organisationen mit individuellen Anforderungen können eine eigene, von der Standardumgebung getrennte mindlane Instanz erhalten.
Eigene Instanz anfragenIhre Instanz kann individuell eingerichtet werden mit:
Häufige Fragen
Die Lebensmittelhygieneschulung vermittelt tätigkeitsbezogene Fachkenntnisse für den hygienisch sicheren Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln.
Nach § 4 LMHV dürfen leicht verderbliche Lebensmittel nur von Personen hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden, die über die für ihre Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.
Die Schulung richtet sich an Personen, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen.
Dazu gehören beispielsweise Tätigkeiten in Küchen, der Gastronomie, Bäckereien, Metzgereien, Cateringbetrieben, der Gemeinschaftsverpflegung, dem Lebensmittelhandel und der Lebensmittelproduktion.
Ob die Schulung erforderlich ist, hängt von der konkreten Tätigkeit und der bereits vorhandenen Qualifikation ab.
Die Lebensmittelhygieneschulung in mindlane behandelt folgende Themen:
Die Inhalte vermitteln grundlegende Fachkenntnisse für den hygienisch sicheren Arbeitsalltag im Lebensmittelbereich.
Nein. Die Schulungspflicht hängt von der jeweiligen Tätigkeit ab.
Sie betrifft insbesondere Personen, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen. Bei einer einschlägigen Berufs- oder Hochschulausbildung können die erforderlichen Fachkenntnisse bereits durch die Ausbildung nachgewiesen sein.
Eine gesetzliche Ausnahme besteht außerdem bei bestimmten Tätigkeiten, bei denen ausschließlich verpackte Lebensmittel gewogen, gemessen, gestempelt, bedruckt oder in Verkehr gebracht werden.
Bei Unsicherheit sollte der konkrete Schulungsbedarf mit dem Arbeitgeber oder der zuständigen Behörde geklärt werden.
§ 4 LMHV nennt kein festes Wiederholungsintervall. Lebensmittelunternehmen müssen jedoch sicherstellen, dass Mitarbeitende entsprechend ihrer Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen oder geschult werden.
In der betrieblichen Praxis bietet sich eine jährliche Auffrischung an. Eine erneute Schulung kann auch früher sinnvoll sein, beispielsweise bei:
Nein. Die Lebensmittelhygieneschulung nach § 4 LMHV und die Erstbelehrung nach § 43 IfSG erfüllen unterschiedliche Anforderungen.
Die Lebensmittelhygieneschulung vermittelt Fachkenntnisse für den hygienischen Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln. Die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz behandelt insbesondere Tätigkeitsverbote und persönliche Mitteilungspflichten bei bestimmten Erkrankungen oder Krankheitssymptomen.
Wer beide Nachweise benötigt, muss deshalb beide Angebote absolvieren.
Nein. Bei der Lebensmittelhygieneschulung geht es um Fachkenntnisse zur Lebensmittelhygiene.
Die IfSG-Folgebelehrung wiederholt dagegen die Tätigkeitsverbote und Mitteilungspflichten des Infektionsschutzgesetzes. Sie wird nach Aufnahme der Tätigkeit durch den Arbeitgeber durchgeführt und anschließend alle zwei Jahre wiederholt.
Beide Angebote ergänzen sich, ersetzen einander aber nicht.
Nicht vollständig. HACCP ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Lebensmittelsicherheit und wird in der Lebensmittelhygieneschulung in seinen Grundlagen behandelt.
Die Schulung nach § 4 LMHV umfasst darüber hinaus weitere Themen wie Mikroorganismen, Personalhygiene, Betriebshygiene, Produkthygiene und Allergene.
Eine weiterführende Qualifikation für Personen, die im Unternehmen ein vollständiges HACCP-Konzept entwickeln oder verantworten, ist davon zu unterscheiden.
Ja. Unternehmen und Einzelbucher können sowohl die Lebensmittelhygieneschulung als auch die IfSG-Folgebelehrung in mindlane buchen.
Unternehmen können beide Angebote für ihre Mitarbeitenden organisieren, zuweisen und die jeweiligen Nachweise zentral verwalten. Die Schulungen werden separat gebucht und abgeschlossen.
Ja. Die Lebensmittelhygieneschulung kann vollständig online in mindlane absolviert werden.
Die Inhalte werden direkt im Browser bearbeitet. Eine Installation ist nicht erforderlich.
Die Lebensmittelhygieneschulung dauert maximal 30 Minuten.
Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann abhängig vom individuellen Lerntempo etwas kürzer ausfallen.
Ja. Einzelbucher können die Lebensmittelhygieneschulung selbstständig online buchen und absolvieren.
Ein Unternehmenskonto ist dafür nicht erforderlich. Nach erfolgreichem Abschluss steht der persönliche Schulungsnachweis als PDF zur Verfügung.
Ja. Unternehmen können Mitarbeitende in mindlane anlegen und ihnen die Lebensmittelhygieneschulung zuweisen.
Größere Mitarbeiterlisten können per CSV importiert werden. Anschließend lässt sich zentral verfolgen, wer die Schulung bereits begonnen oder abgeschlossen hat.
Ja. Die Lebensmittelhygieneschulung kann am Smartphone, Tablet oder Computer absolviert werden.
Die Darstellung passt sich an das verwendete Gerät an. Benötigt werden lediglich ein aktueller Browser und eine Internetverbindung.
Ja. Eine eigene E-Mail-Adresse ist für die Teilnahme nicht zwingend erforderlich.
Für Mitarbeitende ohne E-Mail-Adresse kann das Unternehmen eine persönliche Startanleitung erstellen. Das PDF-Dokument enthält temporäre Zugangsdaten und einen QR-Code für die Anmeldung in mindlane.
Mitarbeitende mit einer hinterlegten E-Mail-Adresse erhalten eine persönliche Einladung per E-Mail.
Mitarbeitende ohne eigene E-Mail-Adresse erhalten eine vom Unternehmen erstellte Startanleitung. Über den enthaltenen QR-Code oder die temporären Zugangsdaten können sie sich in mindlane anmelden und die zugewiesene Schulung beginnen.
Der Schulungsnachweis wird nach erfolgreichem Abschluss der Lebensmittelhygieneschulung automatisch erstellt.
Er steht anschließend als PDF zum Download bereit. Sowohl die geschulte Person als auch die verantwortlichen Personen des Unternehmens können auf den Schulungsnachweis zugreifen.
Der Schulungsnachweis enthält:
Der QR-Code ermöglicht es, die Gültigkeit des ausgestellten Dokuments zu überprüfen.
Ja. Der Schulungsnachweis dokumentiert die absolvierte Schulung und die vermittelten Inhalte und kann bei einer behördlichen Kontrolle vorgelegt werden.
Nach § 4 LMHV müssen die erforderlichen Fachkenntnisse der zuständigen Behörde auf Verlangen nachgewiesen werden können. Die abschließende Beurteilung, ob die vorgelegten Nachweise für die konkrete Tätigkeit ausreichen, liegt bei der zuständigen Behörde.
Ja. Verantwortliche Personen können in mindlane einsehen, welchen Mitarbeitenden die Schulung zugewiesen wurde und ob sie bereits begonnen oder abgeschlossen wurde.
Dadurch lässt sich der Schulungsstand zentral überblicken, ohne die Mitarbeitenden einzeln nach ihrem Abschluss fragen zu müssen.
Ja. Die ausgestellten Schulungsnachweise können zentral in mindlane aufgerufen und als PDF heruntergeladen werden.
Zusätzlich haben die Mitarbeitenden selbst Zugriff auf ihren persönlichen Schulungsnachweis.
Ja. Unternehmen können mehrere Standorte abbilden und Mitarbeitende dem jeweiligen Standort zuordnen.
Der Schulungsstand und die ausgestellten Schulungsnachweise können je Standort betrachtet und gleichzeitig unternehmensweit ausgewertet werden.
Die Lebensmittelhygieneschulung kostet 19,99 Euro pro Person.
Der Preis gilt sowohl für Einzelbucher als auch für Schulungen, die durch ein Unternehmen für Mitarbeitende gebucht werden.
Einzelbucher können per PayPal, Kreditkarte oder Vorkasse bezahlen.
Nein. Für die reguläre Nutzung durch Unternehmen fallen keine Setup-Gebühren an.
Es besteht außerdem keine Vertragsbindung. Unternehmen bezahlen nur die tatsächlich absolvierten Lebensmittelhygieneschulungen.
Unternehmen erhalten monatlich eine gemeinsame Rechnung über die im jeweiligen Abrechnungszeitraum absolvierten Lebensmittelhygieneschulungen.
Dadurch müssen die Schulungen nicht für jede einzelne Person separat bezahlt und abgerechnet werden.
Ja. Für größere Unternehmen, Filialbetriebe und Organisationen mit individuellen Anforderungen kann eine eigene mindlane Instanz eingerichtet werden.
Möglich sind unter anderem:
Die Verwaltung mehrerer Standorte, Mitarbeitender und Nachweise ist bereits in der regulären Unternehmenslösung möglich. Eine eigene Instanz eignet sich vor allem für Unternehmen, die zusätzlich ein individuelles Erscheinungsbild oder eine getrennte Umgebung benötigen.
Stand: Juli 2026
Legen Sie Ihre Organisation in wenigen Minuten an, fügen Sie Mitarbeitende hinzu und starten Sie mit der rechtssicheren, zentralen Verwaltung.