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Gesundheitszeugnis für die Arbeit mit Lebensmitteln

Gesundheitszeugnis online machen

Benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis für eine Tätigkeit mit Lebensmitteln? Absolvieren Sie die vorgeschriebene Erstbelehrung nach § 43 IfSG vollständig online bei einem Gesundheitsamt – organisiert über mindlane.

Wählen Sie dazu eines der verfügbaren Gesundheitsämter aus. Sie müssen nicht in der jeweiligen Stadt oder im Landkreis wohnen. Die ausgestellte Bescheinigung ist deutschlandweit gültig.

  • Vollständig online und ohne Termin
  • Rund um die Uhr verfügbar
  • Erstbelehrung in rund 30 Minuten durchführen
  • Bescheinigung nach erfolgreichem Abschluss direkt als PDF
  • In mehr als 30 Sprachen verfügbar

Wer braucht ein Gesundheitszeugnis?

Als Gesundheitszeugnis wird umgangssprachlich die Bescheinigung über die Erstbelehrung nach § 43 IfSG bezeichnet. Sie benötigen die Erstbelehrung, wenn Sie erstmals bestimmte Tätigkeiten mit Lebensmitteln aufnehmen. Das betrifft beispielsweise Arbeiten in:

Gastronomie und KüchenBäckereien und KonditoreienMetzgereienCatering und GemeinschaftsverpflegungLebensmittelhandel und LebensmittelproduktionTätigkeiten mit unverpackten oder besonders empfindlichen Lebensmitteln

In drei Schritten zur Bescheinigung

  1. 1

    Gesundheitsamt auswählen

    Wählen Sie eines der Gesundheitsämter aus, das seine Online-Erstbelehrung über mindlane anbietet.

  2. 2

    Belehrung durchführen

    Registrieren Sie sich, buchen Sie die Belehrung in der gewünschten Sprache, bezahlen Sie die Gebühr und bestätigen Sie Ihre Identität. Anschließend absolvieren Sie die Belehrung mit den Verständnisfragen.

  3. 3

    Bescheinigung herunterladen

    Nach erfolgreichem Abschluss wird die Bescheinigung digital bereitgestellt und kann als PDF heruntergeladen werden.

Sie benötigen ein gültiges Ausweisdokument, ein Gerät mit Kamera, eine Internetverbindung und ein Online-Zahlungsmittel.

Kosten und Gültigkeit der Bescheinigung

Gebühr

Die Gebühr wird vom jeweiligen Gesundheitsamt festgelegt und auf der Buchungsseite angezeigt.

Bescheinigung

Nach erfolgreichem Abschluss wird die Bescheinigung als PDF bereitgestellt. Sie enthält einen QR-Code zur Prüfung der Echtheit.

Drei-Monats-Frist

Die erste entsprechende Tätigkeit muss innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung aufgenommen werden. Die Bescheinigung verfällt danach nicht automatisch.

Mehrsprachig und verständlich

Erstbelehrung in mehr als 30 Sprachen

Die digitale Erstbelehrung steht in mehr als 30 Sprachen zur Verfügung. Alle Sprachversionen sind vollständig vertont und enthalten Untertitel. Zusätzlich gibt es eine deutsche Version in einfacher Sprache.

DeutschDeutsch – Einfache SpracheEnglischTürkischArabischRussischRumänischPolnischBulgarischUkrainischFranzösischItalienischSpanischChinesischGriechischPortugiesisch+16

Identität mit Ausweis und Kamera bestätigen

Zur Bestätigung Ihrer Identität werden Ihr Ausweisdokument und ein aktuelles Kamerabild abgeglichen. Dafür genügt ein Smartphone, Tablet oder Computer mit Kamera. Manche Gesundheitsämter bieten alternativ die BundID an. Die Daten der Bürger werden nicht zum Weitertraining des eingesetzten KI-Modells verwendet.

Häufige Fragen

Fragen zur Online-Erstbelehrung

Gesundheitszeugnis und Erstbelehrung

Was ist die Erstbelehrung nach § 43 IfSG?

Die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz informiert über Tätigkeitsverbote, Mitteilungspflichten und wichtige Hygieneregeln beim Umgang mit Lebensmitteln. Sie wird benötigt, bevor bestimmte Tätigkeiten mit Lebensmitteln erstmals aufgenommen werden. Nach erfolgreicher Belehrung und Verständnisprüfung erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis.

Gesundheitszeugnis, Erstbelehrung oder Lebensmittelzeugnis: Was ist der Unterschied?

Mit Gesundheitszeugnis oder Lebensmittelzeugnis ist umgangssprachlich immer die Bescheinigung über die Erstbelehrung nach § 43 IfSG gemeint. Die offizielle Bezeichnung des vorgeschriebenen Verfahrens lautet Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Bescheinigung ist der Nachweis darüber, dass Sie die Erstbelehrung erfolgreich absolviert haben.

Wer benötigt eine Erstbelehrung nach § 43 IfSG?

Eine Erstbelehrung benötigen Personen, die erstmals bestimmte Tätigkeiten mit Lebensmitteln aufnehmen. Das betrifft beispielsweise Arbeiten in Gastronomie und Küchen, Bäckereien und Konditoreien, Metzgereien, Catering und Gemeinschaftsverpflegung, Lebensmittelhandel und Lebensmittelproduktion sowie Tätigkeiten mit unverpackten oder besonders empfindlichen Lebensmitteln. Nicht jede Tätigkeit in einem Lebensmittelbetrieb setzt automatisch eine Erstbelehrung voraus. Fragen Sie bei Unsicherheit Ihren zukünftigen Arbeitgeber oder das zuständige Gesundheitsamt.

Was ist der Unterschied zwischen Erstbelehrung und Folgebelehrung?

Die Erstbelehrung wird vor der erstmaligen Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit durchgeführt und durch ein Gesundheitsamt beziehungsweise in dessen Auftrag angeboten. Nach Aufnahme der Tätigkeit ist der Arbeitgeber für die regelmäßige Folgebelehrung verantwortlich. Dabei werden Tätigkeitsverbote, Mitteilungspflichten und die wichtigsten Inhalte des Infektionsschutzes wiederholt.

Mehr zur Folgebelehrung

Ablauf der Online-Erstbelehrung

Muss ich einen Termin beim Gesundheitsamt vereinbaren?

Nein. Die Online-Erstbelehrung kann vollständig digital und ohne persönlichen Termin im Gesundheitsamt absolviert werden. Sie können die Belehrung rund um die Uhr am Smartphone, Tablet oder Computer durchführen.

Wie funktioniert die Online-Erstbelehrung?

Wählen Sie zunächst eines der verfügbaren Gesundheitsämter aus. Anschließend registrieren Sie sich, wählen die gewünschte Sprachversion, bezahlen die Gebühr und bestätigen Ihre Identität. Danach absolvieren Sie die Belehrung mit den integrierten Verständnisfragen. Nach erfolgreichem Abschluss wird Ihre Bescheinigung automatisch als PDF bereitgestellt.

Wie lange dauert die Erstbelehrung?

Die Erstbelehrung dauert rund 30 Minuten. Planen Sie zusätzlich etwas Zeit für die Registrierung, Bezahlung und Bestätigung Ihrer Identität ein.

Was benötige ich für die Online-Erstbelehrung?

Sie benötigen ein gültiges Ausweisdokument, ein Smartphone, Tablet oder einen Computer, eine Kamera beziehungsweise Webcam, eine stabile Internetverbindung und ein verfügbares Online-Zahlungsmittel. Eine spezielle Software muss nicht installiert werden.

Kann ich die Belehrung mit dem Smartphone absolvieren?

Ja. Sie können die gesamte Online-Erstbelehrung mit einem Smartphone durchführen. Dazu gehören die Registrierung, die Identitätsprüfung, die Belehrung und der anschließende Download der Bescheinigung.

In welchen Sprachen kann ich die Erstbelehrung absolvieren?

Die Erstbelehrung steht in mehr als 30 Sprachen zur Verfügung. Alle Sprachversionen sind vollständig vertont und enthalten Untertitel. Zusätzlich gibt es eine deutsche Version in einfacher Sprache. Welche Sprachversionen angeboten werden, kann je nach ausgewähltem Gesundheitsamt variieren.

Identitätsprüfung

Wie funktioniert der Ausweisabgleich mit der Kamera?

Für den Ausweisabgleich werden Ihr Ausweisdokument und ein aktuelles Kamerabild automatisiert miteinander verglichen. Dafür genügt die Kamera eines Smartphones, Tablets oder Computers. Die Identitätsprüfung erfolgt automatisiert und datenschutzkonform.

Kosten und Bezahlung

Was kostet die Online-Erstbelehrung?

Die Gebühr wird vom jeweiligen Gesundheitsamt festgelegt und kann daher unterschiedlich hoch sein. Den konkreten Preis sehen Sie auf der Buchungsseite des ausgewählten Gesundheitsamts. Mögliche Gebühren­befreiungen richten sich ebenfalls nach dessen Vorgaben.

Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?

Sie können die Gebühr je nach Buchungsangebot per PayPal, Kreditkarte oder Vorkasse bezahlen. Schulen, Unternehmen und andere Organisationen können gesammelte Buchungen zusätzlich auf Rechnung abrechnen.

Bescheinigung und Gültigkeit

Wann erhalte ich meine Bescheinigung?

Nach erfolgreichem Abschluss der Online-Erstbelehrung wird Ihre Bescheinigung automatisch erstellt. Sie können sie direkt als PDF herunterladen, digital weitergeben oder ausdrucken.

Ist die ausgestellte Bescheinigung deutschlandweit gültig?

Ja. Die über ein teilnehmendes Gesundheitsamt ausgestellte Bescheinigung kann deutschlandweit verwendet werden. Ihr Wohnort muss deshalb nicht mit dem Standort des ausgewählten Gesundheitsamts übereinstimmen.

Erhalte ich über mindlane eine offizielle Bescheinigung nach § 43 IfSG?

Ja. mindlane führt die Online-Erstbelehrung im Auftrag des jeweils ausgewählten Gesundheitsamts durch. Nach erfolgreicher Identitätsprüfung, Belehrung und Verständnisprüfung erhalten Sie eine offizielle Bescheinigung nach § 43 IfSG. Achten Sie bei anderen Online-Angeboten darauf, dass die Erstbelehrung tatsächlich durch ein Gesundheitsamt oder in dessen Auftrag angeboten wird. Ein privat angebotener Online-Kurs ohne entsprechende Beauftragung stellt nicht automatisch eine gültige Erstbelehrung nach § 43 IfSG dar. Bei mindlane sehen Sie bereits vor der Buchung, welches Gesundheitsamt die Online-Erstbelehrung anbietet. Die Bescheinigung wird mit dem Logo des jeweiligen Gesundheitsamts ausgegeben und enthält einen QR-Code zur digitalen Echtheitsprüfung.

Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?

Die Bescheinigung verfällt nicht automatisch nach drei Monaten. Die erste entsprechende Tätigkeit muss jedoch innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung der Bescheinigung aufgenommen werden. Wurde die Tätigkeit rechtzeitig begonnen, bleibt die Bescheinigung grundsätzlich als Nachweis bestehen.

Was bedeutet die Drei-Monats-Frist?

Die Drei-Monats-Frist bedeutet, dass Sie Ihre erste entsprechende Tätigkeit spätestens drei Monate nach Ausstellung der Bescheinigung aufnehmen müssen. Beginnen Sie die Tätigkeit erst nach Ablauf dieser Frist, kann eine neue Erstbelehrung erforderlich sein. Nach der rechtzeitigen Tätigkeitsaufnahme ist Ihr Arbeitgeber für die regelmäßige Folgebelehrung verantwortlich.

Kann mein Arbeitgeber die Echtheit der Bescheinigung prüfen?

Ja. Die Bescheinigung enthält einen QR-Code, über den Arbeitgeber und zuständige Stellen ihre Echtheit digital prüfen können.

Online-Erstbelehrung jetzt starten

Wählen Sie ein Gesundheitsamt aus und absolvieren Sie die Erstbelehrung vollständig online.