Gebühr
Die Gebühr wird vom jeweiligen Gesundheitsamt festgelegt und auf der Buchungsseite angezeigt.
Gesundheitszeugnis für die Arbeit mit Lebensmitteln
Benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis für eine Tätigkeit mit Lebensmitteln? Absolvieren Sie die vorgeschriebene Erstbelehrung nach § 43 IfSG vollständig online bei einem Gesundheitsamt – organisiert über mindlane.
Wählen Sie dazu eines der verfügbaren Gesundheitsämter aus. Sie müssen nicht in der jeweiligen Stadt oder im Landkreis wohnen. Die ausgestellte Bescheinigung ist deutschlandweit gültig.
Als Gesundheitszeugnis wird umgangssprachlich die Bescheinigung über die Erstbelehrung nach § 43 IfSG bezeichnet. Sie benötigen die Erstbelehrung, wenn Sie erstmals bestimmte Tätigkeiten mit Lebensmitteln aufnehmen. Das betrifft beispielsweise Arbeiten in:
Wählen Sie eines der Gesundheitsämter aus, das seine Online-Erstbelehrung über mindlane anbietet.
Registrieren Sie sich, buchen Sie die Belehrung in der gewünschten Sprache, bezahlen Sie die Gebühr und bestätigen Sie Ihre Identität. Anschließend absolvieren Sie die Belehrung mit den Verständnisfragen.
Nach erfolgreichem Abschluss wird die Bescheinigung digital bereitgestellt und kann als PDF heruntergeladen werden.
Sie benötigen ein gültiges Ausweisdokument, ein Gerät mit Kamera, eine Internetverbindung und ein Online-Zahlungsmittel.
Wählen Sie eines der aufgeführten Gesundheitsämter aus und starten Sie die Erstbelehrung direkt online. Ihr Wohnort muss nicht mit dem Standort des Gesundheitsamts übereinstimmen. Die ausgestellte Bescheinigung kann deutschlandweit verwendet werden.
Die Gebühr wird vom jeweiligen Gesundheitsamt festgelegt und auf der Buchungsseite angezeigt.
Angezeigt werden ausschließlich Gesundheitsämter, die ihre Online-Erstbelehrung über mindlane anbieten.
Brandenburg
Online-Erstbelehrung starten (öffnet in neuem Tab)Hessen
Online-Erstbelehrung starten (öffnet in neuem Tab)Hessen
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Online-Erstbelehrung starten (öffnet in neuem Tab)Mecklenburg-Vorpommern
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Online-Erstbelehrung starten (öffnet in neuem Tab)Nordrhein-Westfalen
Online-Erstbelehrung starten (öffnet in neuem Tab)Nordrhein-Westfalen
Online-Erstbelehrung starten (öffnet in neuem Tab)Nordrhein-Westfalen
Online-Erstbelehrung starten (öffnet in neuem Tab)Nordrhein-Westfalen
Online-Erstbelehrung starten (öffnet in neuem Tab)Die Gebühr wird vom jeweiligen Gesundheitsamt festgelegt und auf der Buchungsseite angezeigt.
Nach erfolgreichem Abschluss wird die Bescheinigung als PDF bereitgestellt. Sie enthält einen QR-Code zur Prüfung der Echtheit.
Die erste entsprechende Tätigkeit muss innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung aufgenommen werden. Die Bescheinigung verfällt danach nicht automatisch.
Mehrsprachig und verständlich
Die digitale Erstbelehrung steht in mehr als 30 Sprachen zur Verfügung. Alle Sprachversionen sind vollständig vertont und enthalten Untertitel. Zusätzlich gibt es eine deutsche Version in einfacher Sprache.
Zur Bestätigung Ihrer Identität werden Ihr Ausweisdokument und ein aktuelles Kamerabild abgeglichen. Dafür genügt ein Smartphone, Tablet oder Computer mit Kamera. Manche Gesundheitsämter bieten alternativ die BundID an. Die Daten der Bürger werden nicht zum Weitertraining des eingesetzten KI-Modells verwendet.
Häufige Fragen
Die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz informiert über Tätigkeitsverbote, Mitteilungspflichten und wichtige Hygieneregeln beim Umgang mit Lebensmitteln. Sie wird benötigt, bevor bestimmte Tätigkeiten mit Lebensmitteln erstmals aufgenommen werden. Nach erfolgreicher Belehrung und Verständnisprüfung erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis.
Mit Gesundheitszeugnis oder Lebensmittelzeugnis ist umgangssprachlich immer die Bescheinigung über die Erstbelehrung nach § 43 IfSG gemeint. Die offizielle Bezeichnung des vorgeschriebenen Verfahrens lautet Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Bescheinigung ist der Nachweis darüber, dass Sie die Erstbelehrung erfolgreich absolviert haben.
Eine Erstbelehrung benötigen Personen, die erstmals bestimmte Tätigkeiten mit Lebensmitteln aufnehmen. Das betrifft beispielsweise Arbeiten in Gastronomie und Küchen, Bäckereien und Konditoreien, Metzgereien, Catering und Gemeinschaftsverpflegung, Lebensmittelhandel und Lebensmittelproduktion sowie Tätigkeiten mit unverpackten oder besonders empfindlichen Lebensmitteln. Nicht jede Tätigkeit in einem Lebensmittelbetrieb setzt automatisch eine Erstbelehrung voraus. Fragen Sie bei Unsicherheit Ihren zukünftigen Arbeitgeber oder das zuständige Gesundheitsamt.
Die Erstbelehrung wird vor der erstmaligen Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit durchgeführt und durch ein Gesundheitsamt beziehungsweise in dessen Auftrag angeboten. Nach Aufnahme der Tätigkeit ist der Arbeitgeber für die regelmäßige Folgebelehrung verantwortlich. Dabei werden Tätigkeitsverbote, Mitteilungspflichten und die wichtigsten Inhalte des Infektionsschutzes wiederholt.
Nein. Die Online-Erstbelehrung kann vollständig digital und ohne persönlichen Termin im Gesundheitsamt absolviert werden. Sie können die Belehrung rund um die Uhr am Smartphone, Tablet oder Computer durchführen.
Wählen Sie zunächst eines der verfügbaren Gesundheitsämter aus. Anschließend registrieren Sie sich, wählen die gewünschte Sprachversion, bezahlen die Gebühr und bestätigen Ihre Identität. Danach absolvieren Sie die Belehrung mit den integrierten Verständnisfragen. Nach erfolgreichem Abschluss wird Ihre Bescheinigung automatisch als PDF bereitgestellt.
Die Erstbelehrung dauert rund 30 Minuten. Planen Sie zusätzlich etwas Zeit für die Registrierung, Bezahlung und Bestätigung Ihrer Identität ein.
Sie benötigen ein gültiges Ausweisdokument, ein Smartphone, Tablet oder einen Computer, eine Kamera beziehungsweise Webcam, eine stabile Internetverbindung und ein verfügbares Online-Zahlungsmittel. Eine spezielle Software muss nicht installiert werden.
Ja. Sie können die gesamte Online-Erstbelehrung mit einem Smartphone durchführen. Dazu gehören die Registrierung, die Identitätsprüfung, die Belehrung und der anschließende Download der Bescheinigung.
Die Erstbelehrung steht in mehr als 30 Sprachen zur Verfügung. Alle Sprachversionen sind vollständig vertont und enthalten Untertitel. Zusätzlich gibt es eine deutsche Version in einfacher Sprache. Welche Sprachversionen angeboten werden, kann je nach ausgewähltem Gesundheitsamt variieren.
Für den Ausweisabgleich werden Ihr Ausweisdokument und ein aktuelles Kamerabild automatisiert miteinander verglichen. Dafür genügt die Kamera eines Smartphones, Tablets oder Computers. Die Identitätsprüfung erfolgt automatisiert und datenschutzkonform.
Die Gebühr wird vom jeweiligen Gesundheitsamt festgelegt und kann daher unterschiedlich hoch sein. Den konkreten Preis sehen Sie auf der Buchungsseite des ausgewählten Gesundheitsamts. Mögliche Gebührenbefreiungen richten sich ebenfalls nach dessen Vorgaben.
Sie können die Gebühr je nach Buchungsangebot per PayPal, Kreditkarte oder Vorkasse bezahlen. Schulen, Unternehmen und andere Organisationen können gesammelte Buchungen zusätzlich auf Rechnung abrechnen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Online-Erstbelehrung wird Ihre Bescheinigung automatisch erstellt. Sie können sie direkt als PDF herunterladen, digital weitergeben oder ausdrucken.
Ja. Die über ein teilnehmendes Gesundheitsamt ausgestellte Bescheinigung kann deutschlandweit verwendet werden. Ihr Wohnort muss deshalb nicht mit dem Standort des ausgewählten Gesundheitsamts übereinstimmen.
Ja. mindlane führt die Online-Erstbelehrung im Auftrag des jeweils ausgewählten Gesundheitsamts durch. Nach erfolgreicher Identitätsprüfung, Belehrung und Verständnisprüfung erhalten Sie eine offizielle Bescheinigung nach § 43 IfSG. Achten Sie bei anderen Online-Angeboten darauf, dass die Erstbelehrung tatsächlich durch ein Gesundheitsamt oder in dessen Auftrag angeboten wird. Ein privat angebotener Online-Kurs ohne entsprechende Beauftragung stellt nicht automatisch eine gültige Erstbelehrung nach § 43 IfSG dar. Bei mindlane sehen Sie bereits vor der Buchung, welches Gesundheitsamt die Online-Erstbelehrung anbietet. Die Bescheinigung wird mit dem Logo des jeweiligen Gesundheitsamts ausgegeben und enthält einen QR-Code zur digitalen Echtheitsprüfung.
Die Bescheinigung verfällt nicht automatisch nach drei Monaten. Die erste entsprechende Tätigkeit muss jedoch innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung der Bescheinigung aufgenommen werden. Wurde die Tätigkeit rechtzeitig begonnen, bleibt die Bescheinigung grundsätzlich als Nachweis bestehen.
Die Drei-Monats-Frist bedeutet, dass Sie Ihre erste entsprechende Tätigkeit spätestens drei Monate nach Ausstellung der Bescheinigung aufnehmen müssen. Beginnen Sie die Tätigkeit erst nach Ablauf dieser Frist, kann eine neue Erstbelehrung erforderlich sein. Nach der rechtzeitigen Tätigkeitsaufnahme ist Ihr Arbeitgeber für die regelmäßige Folgebelehrung verantwortlich.
Ja. Die Bescheinigung enthält einen QR-Code, über den Arbeitgeber und zuständige Stellen ihre Echtheit digital prüfen können.
Wählen Sie ein Gesundheitsamt aus und absolvieren Sie die Erstbelehrung vollständig online.