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Für Unternehmen · §§ 42/43 IfSG

Folgebelehrung nach Infektions­schutz­gesetz, vollständig online

Verwalten Sie die IfSG-Folgebelehrung Ihrer Mitarbeitenden rechtssicher, digital und zentral mit mindlane. Für Gastronomie, Lebensmittelbetriebe, Catering und Gemeinschaftsverpflegung, ebenso für Einzelpersonen.

  • 12,99 € pro Belehrung
  • Rechtssicherer Nachweis
  • Keine Setup-Gebühr, keine Vertragsbindung
  • Deutsch und Englisch
  • Auf jedem mobilen Endgerät

Vertraut von Behörden und Unternehmen

BSI C5 zertifiziertes HostingDSGVO-konformHosting in DeutschlandRechtssicherer NachweisMehrsprachig

Grundlagen

Was ist die Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz?

Die Folgebelehrung nach § 43 IfSG ist die gesetzlich vorgeschriebene Wiederholungsbelehrung für Personen, die bestimmte Tätigkeiten mit Lebensmitteln ausüben. Sie schließt an die Erstbelehrung an und wird im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers durchgeführt.

Unternehmen müssen die Teilnahme an der Folgebelehrung dokumentieren. Bei einer Kontrolle ist der Nachweis der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Erstbelehrung

einmalig

Folgebelehrung

alle 2 Jahre

WIE OFT
Einmalig vor der ersten Tätigkeit
Bei Aufnahme der Tätigkeit, danach alle zwei Jahre
WER
Gesundheitsamt oder ein beauftragter Arzt
Arbeitgeber, online möglich
INHALT
Aufklärung über die Vorgaben der §§ 42 und 43 IfSG
Auffrischung der Tätigkeitsverbote und Mitteilungspflichten
NACHWEIS
Bescheinigung des Gesundheitsamtes
Nachweis durch den Arbeitgeber

Wer ist betroffen

Wer benötigt eine Folgebelehrung?

Die Folgebelehrung benötigen Mitarbeitende, die Tätigkeiten nach § 42 Abs. 1 IfSG ausüben. Dazu gehören bestimmte Tätigkeiten mit Lebensmitteln sowie Arbeiten in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung.

Gastronomie und Restaurants
Bäckereien und Konditoreien
Metzgereien
Catering und Eventküchen
Gemeinschaftsverpflegung
Lebensmittelhandel
Lebensmittelproduktion
Filialbetriebe und LEH

Zwei Wege, eine Plattform

Für Unternehmen und für Einzelpersonen

Für Unternehmen

Zentrale Verwaltung aller Mitarbeitenden, Standorte und Nachweise.

  • Organisation anlegen
  • Mitarbeitende hinzufügen oder per CSV importieren
  • Belehrungen zuweisen
  • Standorte verwalten
  • Nachweise zentral einsehen
  • Erinnerungen und Status verwalten
Unternehmen anlegen (öffnet in neuem Tab)

Für Einzelpersonen

Selbst registrieren und die Folgebelehrung direkt online absolvieren.

  • Selbst registrieren
  • Folgebelehrung buchen
  • Online absolvieren
  • Nachweis als PDF erhalten
Als Einzelperson buchen (öffnet in neuem Tab)

In wenigen Schritten

So funktioniert die digitale Folgebelehrung

  1. 1

    Unternehmenskonto anlegen

    Registrieren Sie Ihr Unternehmen in wenigen Minuten. Es gibt keine Vertragsbindung und keine Setup-Gebühr.

  2. 2

    Mitarbeitende hinzufügen

    Fügen Sie Mitarbeitende einzeln oder per CSV-Import hinzu. Eine eigene E-Mail-Adresse ist für die Teilnahme nicht erforderlich.

  3. 3

    Folgebelehrung buchen und zuweisen

    Buchen Sie die Folgebelehrung auf Deutsch oder Englisch und weisen Sie sie direkt den gewünschten Mitarbeitenden zu.

  4. 4

    Belehrung online absolvieren

    Ihre Mitarbeitenden absolvieren die Belehrung direkt im Browser, ohne Installation.

  5. 5

    Nachweise zentral verwalten

    Prüfen Sie den aktuellen Belehrungsstatus, laden Sie Nachweise herunter und dokumentieren Sie die Teilnahme zentral.

Vorteile für Unternehmen

Folgebelehrungen zentral organisieren und nachweisen

Mitarbeitende zentral verwalten

Behalten Sie Mitarbeitende, Belehrungsstatus, Fälligkeiten und Nachweise in einer gemeinsamen Übersicht im Blick.

Mehrere Standorte abbilden

Verwalten Sie Filialen, Küchen oder Betriebsstätten getrennt und werten Sie den aktuellen Stand zentral aus.

Mitarbeitende per CSV importieren

Fügen Sie auch größere Belegschaften in einem Schritt hinzu. Das erleichtert die Verwaltung bei vielen Standorten oder regelmäßigem Personalwechsel.

Teilnahme ohne eigene E-Mail-Adresse

Legen Sie Mitarbeitende auch ohne persönliche E-Mail-Adresse an. Der Zugang zur Belehrung erfolgt über einen QR-Code.

Belehrung auf Deutsch oder Englisch

Weisen Sie die Folgebelehrung abhängig vom Bedarf auf Deutsch oder Englisch zu.

Fälligkeiten im Blick behalten

Automatische Erinnerungen weisen auf anstehende Folgebelehrungen hin und erleichtern die fristgerechte Organisation.

Nachweise zentral abrufen

Laden Sie die Nachweise Ihrer Mitarbeitenden als PDF herunter und halten Sie die dokumentierte Teilnahme zentral verfügbar.

Gemeinsam über das Unternehmen abrechnen

Das Unternehmen erhält eine gemeinsame Abrechnung für die absolvierten Folgebelehrungen. Einzelne Zahlungen durch Mitarbeitende sind nicht erforderlich.

Zentrale Verwaltung

Dashboard und Nachweisverwaltung

Ein Dashboard für alle Mitarbeitenden, Standorte und Belehrungen. Sie behalten Fortschritt, Fristen und Nachweise jederzeit im Blick.

  • Mitarbeitende verwalten
  • offene und abgeschlossene Belehrungen erkennen
  • Nachweise abrufen
  • mehrere Standorte überblicken
  • Status und Fristen kontrollieren
Übersicht der Nachweise je Mitarbeitendem

Nachweise

Nachweise pro Mitarbeitendem, zentral abrufbar.

Laura K.

16. Juli 2026

Gültig

Mehmet S.

12. Juli 2026

Gültig

Jana P.

In Bearbeitung

Offen

Preis

Einfacher Preis, keine Pakete

Ein fairer Festpreis pro Folgebelehrung, für Unternehmen und Einzelpersonen gleich.

12,99 €

pro Folgebelehrung und Mitarbeitendem · inkl. MwSt.

  • Gleicher Preis für Organisationen und Einzelbucher
  • Keine Setup-Gebühren, keine Vertragsbindung
  • Abrechnung pro gebuchter Belehrung
  • Inklusive Nachweis als PDF
Unternehmen anlegen (öffnet in neuem Tab)

Für größere Unternehmen

Eine eigene mindlane Instanz für Ihr Unternehmen

Größere Unternehmen, Filialbetriebe und Organisationen mit individuellen Anforderungen können eine eigene, von der Standardumgebung getrennte mindlane Instanz erhalten.

Eigene Instanz anfragen

Ihre Instanz kann individuell eingerichtet werden mit:

  • eigener Subdomain
  • eigenem Logo und Unternehmensfarben
  • individuell zusammengestellter Schulungsauswahl
  • eigener, getrennt betriebener Umgebung
  • persönlicher Betreuung bei Einrichtung und Betrieb

Weiteres Angebot in mindlane

Lebensmittel­hygiene­schulung nach § 4 LMHV

Neben der IfSG-Folgebelehrung können Sie in mindlane auch die Lebensmittel­hygiene­schulung nach § 4 LMHV buchen. Sie vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse für den hygienisch sicheren Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln.

Die Schulung kann wie die Folgebelehrung flexibel für Unternehmen und Einzelbucher gebucht werden.

Zur Lebensmittelhygieneschulung

Kundenstimmen

Eine Lösung, der Unternehmen vertrauen

„Mit mindlane verwalten wir alle Filialen unkompliziert an einem Ort und mit minimalem Aufwand."
EKEva KrausePersonalverwaltung · Werners Backstube
„Endlich eine Plattform, mit der wir Mitarbeiter auch ohne E-Mail schulen können."
TGThorsten GansGeschäftsführer · Fleischerei Müller

Häufige Fragen

Fragen zur Folgebelehrung nach IfSG

Grundlagen und Pflichten

Was ist eine Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz?

Die Folgebelehrung gemäß § 43 IfSG informiert Mitarbeitende erneut über die gesetzlichen Tätigkeitsverbote und ihre Mitteilungspflichten beim Umgang mit Lebensmitteln. Sie wird nach Aufnahme der Tätigkeit durch den Arbeitgeber durchgeführt und anschließend alle zwei Jahre wiederholt. Die Teilnahme muss dokumentiert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Folgebelehrung und Erstbelehrung?

Die Erstbelehrung muss vor der erstmaligen Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit absolviert werden. Sie wird durch das Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt. Die Folgebelehrung liegt anschließend im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Sie wird nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre wiederholt.

Wer benötigt eine Folgebelehrung?

Eine Folgebelehrung benötigen Mitarbeitende, die Tätigkeiten nach § 42 Abs. 1 IfSG ausüben. Dazu gehören unter anderem bestimmte Arbeiten mit Lebensmitteln sowie Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Nicht jede Tätigkeit in einem Lebensmittelbetrieb fällt automatisch darunter. Bei Unsicherheit sollte geprüft werden, ob für die konkrete Tätigkeit eine Erstbelehrung nach § 43 IfSG erforderlich war.

Wer ist für die Durchführung verantwortlich?

Für die Durchführung und Dokumentation der Folgebelehrung ist der Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherr verantwortlich. Mit mindlane kann der Arbeitgeber die Folgebelehrung digital zuweisen, durchführen und dokumentieren. Die gesetzliche Verantwortung verbleibt beim Arbeitgeber.

Wann muss die erste Folgebelehrung stattfinden?

Die erste Folgebelehrung durch den Arbeitgeber muss nach Aufnahme der Tätigkeit stattfinden. Sie schließt an die Erstbelehrung an, die bereits vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit absolviert worden sein muss.

Wie oft muss die Folgebelehrung durchgeführt werden?

Nach der ersten Folgebelehrung muss die Belehrung alle zwei Jahre wiederholt werden. Maßgeblich ist dabei die letzte durchgeführte und dokumentierte Folgebelehrung.

Was sind die Pflichten des Arbeitgebers bei der Folgebelehrung?

Der Arbeitgeber muss die betroffenen Mitarbeitenden nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und anschließend alle zwei Jahre belehren. Die Teilnahme an der Folgebelehrung muss dokumentiert werden. Die Bescheinigung über die Erstbelehrung und die letzte Dokumentation der Folgebelehrung sind beim Arbeitgeber aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Durchführung der Folgebelehrung

Kann die Folgebelehrung vollständig online durchgeführt werden?

Ja. Mit mindlane kann die Folgebelehrung vollständig online durchgeführt werden. Die Mitarbeitenden bearbeiten die Inhalte und die Verständnisprüfung direkt im Browser. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Teilnahme automatisch dokumentiert und ein Nachweis erstellt.

Wie lange dauert die Folgebelehrung?

Die Folgebelehrung dauert für Mitarbeitende maximal 30 Minuten. Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann abhängig vom individuellen Lerntempo etwas kürzer ausfallen.

Kann die Folgebelehrung am Smartphone absolviert werden?

Ja. Die Folgebelehrung kann am Smartphone, Tablet oder Computer absolviert werden. Eine Installation ist nicht erforderlich. Die Inhalte werden direkt im Browser aufgerufen.

Wie starten Mitarbeitende die zugewiesene Folgebelehrung?

Mitarbeitende mit einer hinterlegten E-Mail-Adresse erhalten eine persönliche Einladung per E-Mail. Für Mitarbeitende ohne eigene E-Mail-Adresse kann eine Startanleitung als PDF erstellt werden. Das Dokument enthält temporäre Zugangsdaten und einen QR-Code, über den sich die Person direkt in mindlane anmelden kann.

Buchung für Unternehmen und Einzelbucher

Können Unternehmen mehrere Mitarbeitende buchen?

Ja. Unternehmen können eine Organisation in mindlane anlegen, Mitarbeitende hinzufügen und die Folgebelehrung gezielt zuweisen. Auch größere Belegschaften können per CSV importiert werden. Das Unternehmen sieht anschließend, welche Mitarbeitenden die Folgebelehrung bereits abgeschlossen haben.

Können Einzelpersonen die Folgebelehrung buchen?

Ja. Einzelbucher können die Folgebelehrung selbstständig online buchen und absolvieren. Ein Unternehmenskonto ist dafür nicht erforderlich. Der Preis entspricht dem Preis für eine über ein Unternehmen gebuchte Folgebelehrung.

Verwaltung und Nachweise

Können Unternehmen den aktuellen Bearbeitungsstand ihrer Mitarbeitenden sehen?

Ja. Verantwortliche können in mindlane einsehen, welchen Mitarbeitenden die Folgebelehrung zugewiesen wurde und ob sie bereits abgeschlossen ist. So lässt sich der aktuelle Stand zentral überblicken.

Sind automatische Erinnerungen an fällige Folgebelehrungen geplant?

Ja. Eine automatische Erinnerungsfunktion ist geplant. Künftig soll der Organisations-Administrator informiert werden, wenn für Mitarbeitende nach zwei Jahren eine erneute Folgebelehrung fällig wird. Die Funktion ist derzeit noch nicht verfügbar.

In welcher Form wird der Nachweis über die Folgebelehrung ausgestellt?

Nach erfolgreichem Abschluss wird der Nachweis automatisch erstellt und als PDF bereitgestellt. Der Nachweis dokumentiert die absolvierte Folgebelehrung und kann heruntergeladen und aufbewahrt werden.

Können Nachweise zentral heruntergeladen werden?

Ja. Verantwortliche des Unternehmens können die ausgestellten Nachweise ihrer Mitarbeitenden zentral in mindlane aufrufen und als PDF herunterladen. Einzelbucher können ihren eigenen Nachweis nach dem Abschluss ebenfalls herunterladen.

Preise, Abrechnung und individuelle Lösungen

Was kostet die Folgebelehrung?

Die Folgebelehrung kostet 12,99 Euro pro Person. Der Preis gilt sowohl für Buchungen durch Unternehmen als auch für Einzelbucher.

Fallen Setup-Gebühren an oder gibt es eine Vertragsbindung?

Nein. Für die Nutzung der regulären Unternehmenslösung fallen keine Setup-Gebühren an. Es besteht außerdem keine Vertragsbindung. Unternehmen bezahlen nur die tatsächlich gebuchten beziehungsweise absolvierten Folgebelehrungen.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Unternehmen erhalten monatlich eine gemeinsame Rechnung über die im Abrechnungszeitraum absolvierten Folgebelehrungen. Einzelbucher bezahlen direkt bei der Online-Buchung. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen PayPal, Kreditkarte und Vorkasse zur Verfügung.

Können größere Unternehmen eine eigene mindlane Instanz erhalten?

Ja. Für größere Unternehmen, Filialbetriebe und Organisationen mit individuellen Anforderungen kann eine eigene mindlane Instanz eingerichtet werden. Möglich sind unter anderem eine eigene Subdomain, das eigene Logo und die eigenen Unternehmensfarben, eine individuell zusammengestellte Schulungsauswahl sowie eine getrennte Umgebung mit persönlicher Betreuung bei Einrichtung und Betrieb.

Bereit, die Folgebelehrung Ihres Unternehmens zu digitalisieren?

Legen Sie Ihre Organisation in wenigen Minuten an, fügen Sie Mitarbeitende hinzu und starten Sie mit der rechtssicheren, zentralen Verwaltung.

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