Mitarbeitende zentral verwalten
Behalten Sie Mitarbeitende, Belehrungsstatus, Fälligkeiten und Nachweise in einer gemeinsamen Übersicht im Blick.
Für Unternehmen · §§ 42/43 IfSG
Verwalten Sie die IfSG-Folgebelehrung Ihrer Mitarbeitenden rechtssicher, digital und zentral mit mindlane. Für Gastronomie, Lebensmittelbetriebe, Catering und Gemeinschaftsverpflegung, ebenso für Einzelpersonen.
Vertraut von Behörden und Unternehmen
Grundlagen
Die Folgebelehrung nach § 43 IfSG ist die gesetzlich vorgeschriebene Wiederholungsbelehrung für Personen, die bestimmte Tätigkeiten mit Lebensmitteln ausüben. Sie schließt an die Erstbelehrung an und wird im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers durchgeführt.
Unternehmen müssen die Teilnahme an der Folgebelehrung dokumentieren. Bei einer Kontrolle ist der Nachweis der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Erstbelehrung
einmalig
Folgebelehrung
alle 2 Jahre
Wer ist betroffen
Die Folgebelehrung benötigen Mitarbeitende, die Tätigkeiten nach § 42 Abs. 1 IfSG ausüben. Dazu gehören bestimmte Tätigkeiten mit Lebensmitteln sowie Arbeiten in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung.
Zwei Wege, eine Plattform
Zentrale Verwaltung aller Mitarbeitenden, Standorte und Nachweise.
Selbst registrieren und die Folgebelehrung direkt online absolvieren.
In wenigen Schritten
Registrieren Sie Ihr Unternehmen in wenigen Minuten. Es gibt keine Vertragsbindung und keine Setup-Gebühr.
Fügen Sie Mitarbeitende einzeln oder per CSV-Import hinzu. Eine eigene E-Mail-Adresse ist für die Teilnahme nicht erforderlich.
Buchen Sie die Folgebelehrung auf Deutsch oder Englisch und weisen Sie sie direkt den gewünschten Mitarbeitenden zu.
Ihre Mitarbeitenden absolvieren die Belehrung direkt im Browser, ohne Installation.
Prüfen Sie den aktuellen Belehrungsstatus, laden Sie Nachweise herunter und dokumentieren Sie die Teilnahme zentral.
Vorteile für Unternehmen
Behalten Sie Mitarbeitende, Belehrungsstatus, Fälligkeiten und Nachweise in einer gemeinsamen Übersicht im Blick.
Verwalten Sie Filialen, Küchen oder Betriebsstätten getrennt und werten Sie den aktuellen Stand zentral aus.
Fügen Sie auch größere Belegschaften in einem Schritt hinzu. Das erleichtert die Verwaltung bei vielen Standorten oder regelmäßigem Personalwechsel.
Legen Sie Mitarbeitende auch ohne persönliche E-Mail-Adresse an. Der Zugang zur Belehrung erfolgt über einen QR-Code.
Weisen Sie die Folgebelehrung abhängig vom Bedarf auf Deutsch oder Englisch zu.
Automatische Erinnerungen weisen auf anstehende Folgebelehrungen hin und erleichtern die fristgerechte Organisation.
Laden Sie die Nachweise Ihrer Mitarbeitenden als PDF herunter und halten Sie die dokumentierte Teilnahme zentral verfügbar.
Das Unternehmen erhält eine gemeinsame Abrechnung für die absolvierten Folgebelehrungen. Einzelne Zahlungen durch Mitarbeitende sind nicht erforderlich.
Zentrale Verwaltung
Ein Dashboard für alle Mitarbeitenden, Standorte und Belehrungen. Sie behalten Fortschritt, Fristen und Nachweise jederzeit im Blick.
Nachweise
Nachweise pro Mitarbeitendem, zentral abrufbar.
Laura K.
16. Juli 2026
Mehmet S.
12. Juli 2026
Jana P.
In Bearbeitung
Preis
Ein fairer Festpreis pro Folgebelehrung, für Unternehmen und Einzelpersonen gleich.
12,99 €
pro Folgebelehrung und Mitarbeitendem · inkl. MwSt.
Für größere Unternehmen
Größere Unternehmen, Filialbetriebe und Organisationen mit individuellen Anforderungen können eine eigene, von der Standardumgebung getrennte mindlane Instanz erhalten.
Eigene Instanz anfragenIhre Instanz kann individuell eingerichtet werden mit:
Weiteres Angebot in mindlane
Neben der IfSG-Folgebelehrung können Sie in mindlane auch die Lebensmittelhygieneschulung nach § 4 LMHV buchen. Sie vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse für den hygienisch sicheren Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln.
Die Schulung kann wie die Folgebelehrung flexibel für Unternehmen und Einzelbucher gebucht werden.
Zur LebensmittelhygieneschulungKundenstimmen
„Mit mindlane verwalten wir alle Filialen unkompliziert an einem Ort und mit minimalem Aufwand."
„Endlich eine Plattform, mit der wir Mitarbeiter auch ohne E-Mail schulen können."
Häufige Fragen
Die Folgebelehrung gemäß § 43 IfSG informiert Mitarbeitende erneut über die gesetzlichen Tätigkeitsverbote und ihre Mitteilungspflichten beim Umgang mit Lebensmitteln. Sie wird nach Aufnahme der Tätigkeit durch den Arbeitgeber durchgeführt und anschließend alle zwei Jahre wiederholt. Die Teilnahme muss dokumentiert werden.
Die Erstbelehrung muss vor der erstmaligen Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit absolviert werden. Sie wird durch das Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt. Die Folgebelehrung liegt anschließend im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Sie wird nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre wiederholt.
Eine Folgebelehrung benötigen Mitarbeitende, die Tätigkeiten nach § 42 Abs. 1 IfSG ausüben. Dazu gehören unter anderem bestimmte Arbeiten mit Lebensmitteln sowie Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Nicht jede Tätigkeit in einem Lebensmittelbetrieb fällt automatisch darunter. Bei Unsicherheit sollte geprüft werden, ob für die konkrete Tätigkeit eine Erstbelehrung nach § 43 IfSG erforderlich war.
Für die Durchführung und Dokumentation der Folgebelehrung ist der Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherr verantwortlich. Mit mindlane kann der Arbeitgeber die Folgebelehrung digital zuweisen, durchführen und dokumentieren. Die gesetzliche Verantwortung verbleibt beim Arbeitgeber.
Die erste Folgebelehrung durch den Arbeitgeber muss nach Aufnahme der Tätigkeit stattfinden. Sie schließt an die Erstbelehrung an, die bereits vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit absolviert worden sein muss.
Nach der ersten Folgebelehrung muss die Belehrung alle zwei Jahre wiederholt werden. Maßgeblich ist dabei die letzte durchgeführte und dokumentierte Folgebelehrung.
Der Arbeitgeber muss die betroffenen Mitarbeitenden nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und anschließend alle zwei Jahre belehren. Die Teilnahme an der Folgebelehrung muss dokumentiert werden. Die Bescheinigung über die Erstbelehrung und die letzte Dokumentation der Folgebelehrung sind beim Arbeitgeber aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Ja. Mit mindlane kann die Folgebelehrung vollständig online durchgeführt werden. Die Mitarbeitenden bearbeiten die Inhalte und die Verständnisprüfung direkt im Browser. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Teilnahme automatisch dokumentiert und ein Nachweis erstellt.
Die Folgebelehrung dauert für Mitarbeitende maximal 30 Minuten. Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann abhängig vom individuellen Lerntempo etwas kürzer ausfallen.
Ja. Die Folgebelehrung kann am Smartphone, Tablet oder Computer absolviert werden. Eine Installation ist nicht erforderlich. Die Inhalte werden direkt im Browser aufgerufen.
Mitarbeitende mit einer hinterlegten E-Mail-Adresse erhalten eine persönliche Einladung per E-Mail. Für Mitarbeitende ohne eigene E-Mail-Adresse kann eine Startanleitung als PDF erstellt werden. Das Dokument enthält temporäre Zugangsdaten und einen QR-Code, über den sich die Person direkt in mindlane anmelden kann.
Ja. Unternehmen können eine Organisation in mindlane anlegen, Mitarbeitende hinzufügen und die Folgebelehrung gezielt zuweisen. Auch größere Belegschaften können per CSV importiert werden. Das Unternehmen sieht anschließend, welche Mitarbeitenden die Folgebelehrung bereits abgeschlossen haben.
Ja. Einzelbucher können die Folgebelehrung selbstständig online buchen und absolvieren. Ein Unternehmenskonto ist dafür nicht erforderlich. Der Preis entspricht dem Preis für eine über ein Unternehmen gebuchte Folgebelehrung.
Ja. Verantwortliche können in mindlane einsehen, welchen Mitarbeitenden die Folgebelehrung zugewiesen wurde und ob sie bereits abgeschlossen ist. So lässt sich der aktuelle Stand zentral überblicken.
Ja. Eine automatische Erinnerungsfunktion ist geplant. Künftig soll der Organisations-Administrator informiert werden, wenn für Mitarbeitende nach zwei Jahren eine erneute Folgebelehrung fällig wird. Die Funktion ist derzeit noch nicht verfügbar.
Nach erfolgreichem Abschluss wird der Nachweis automatisch erstellt und als PDF bereitgestellt. Der Nachweis dokumentiert die absolvierte Folgebelehrung und kann heruntergeladen und aufbewahrt werden.
Ja. Verantwortliche des Unternehmens können die ausgestellten Nachweise ihrer Mitarbeitenden zentral in mindlane aufrufen und als PDF herunterladen. Einzelbucher können ihren eigenen Nachweis nach dem Abschluss ebenfalls herunterladen.
Die Folgebelehrung kostet 12,99 Euro pro Person. Der Preis gilt sowohl für Buchungen durch Unternehmen als auch für Einzelbucher.
Nein. Für die Nutzung der regulären Unternehmenslösung fallen keine Setup-Gebühren an. Es besteht außerdem keine Vertragsbindung. Unternehmen bezahlen nur die tatsächlich gebuchten beziehungsweise absolvierten Folgebelehrungen.
Unternehmen erhalten monatlich eine gemeinsame Rechnung über die im Abrechnungszeitraum absolvierten Folgebelehrungen. Einzelbucher bezahlen direkt bei der Online-Buchung. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen PayPal, Kreditkarte und Vorkasse zur Verfügung.
Ja. Für größere Unternehmen, Filialbetriebe und Organisationen mit individuellen Anforderungen kann eine eigene mindlane Instanz eingerichtet werden. Möglich sind unter anderem eine eigene Subdomain, das eigene Logo und die eigenen Unternehmensfarben, eine individuell zusammengestellte Schulungsauswahl sowie eine getrennte Umgebung mit persönlicher Betreuung bei Einrichtung und Betrieb.
Legen Sie Ihre Organisation in wenigen Minuten an, fügen Sie Mitarbeitende hinzu und starten Sie mit der rechtssicheren, zentralen Verwaltung.